News – Neuigkeiten Dammann Absperrung
15.06.2020
Autokorso in Hamburg zur dramatischen Lage der Veranstaltungsbranche mit 400 Fahrzeugen
Die Veranstaltungsbranche war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am längsten und tiefgreifendsten von den Auswirkungen betroffen sein. Faktisch alle Unternehmen aus den Bereichen Absperrung, Bühnenbau, Catering, Eventlocations, Eventagenturen, Eventausstatter, Messebau, Kongresscenter, Konzertveranstalter, Künstler, Messegesellschaften, Veranstalter, Veranstaltungstechnik, Zeltbau und selbstständige Einzelunternehmer haben durch die erfolgten Veranstaltungsverbote seit dem 10.03.2020 innerhalb weniger Werktage ihre gesamten Auftragsbestände verloren.
Seit Mitte März macht die Veranstaltungsbranche quasi keinen Umsatz mehr. Anders als im produzierenden Gewerbe können weggefallene Umsätze nicht mehr nachgeholt werden, es kann auch nichts „auf Lager“ produziert werden; die meisten Unternehmen in der Veranstaltungsbranche sind Dienstleister. Selbst wenn nach Beendigung der Krise eine hohe Nachfrage einsetzen würde, kann der erlittene Verlust nicht mehr kompensiert werden.
Die Veranstaltungsbranche insgesamt ist eine der größten in der deutschen Wirtschaft und zählt über eine Million Arbeitnehmer*innen. Es wird ein jährlicher Kernumsatz von mehr als 10,0 Mrd. Euro erwirtschaftet. Rechnet man die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren veranstaltungsbezogenen Teil- und Zuliefermärkten hinzu, so erzielen mehr als einhunderttausend Unternehmen einen Jahresumsatz im dreistelligen Milliardenbereich!
Durch das vorläufige Verbot von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 und einen danach noch folgenden Vorlauf zur Planung von Veranstaltungen gibt es einen 80-100% Umsatzausfall über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten. Daraus resultiert eine akute Insolvenzgefahr für die gesamte Branche.
Es ist wichtig, auch die Öffentlichkeit auf die besonders hart getroffene Branche der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen und zu verdeutlichen, dass die derzeitigen Hilfsprogramme nicht ausreichen. Diese bestehen zurzeit aus Kreditprogrammen. Da diese Kredite jedoch nicht wertschöpfend investiert werden können, sondern zur Deckung von Betriebskosten aufgewendet werden müssen, führt dies nach dem Verbrauch der Kredite zu einer erneuten Zahlungsunfähigkeit in Verbindung mit einer Überschuldung der betroffenen Unternehmen und Einrichtungen
15.05.2020
Umsetzung von Hygienekonzepten
Als eines der führenden Unternehmen in Deutschland auf dem Gebiet der Absperrungen bei Veranstaltungen, transportieren wir jährlich über 1,6 Millionen Absperrgitter und Mobilzäune in ganz Europa. Für den Transport und Logistik haben wir einen Fuhrpark mit 13 LKW in unterschiedlichen Ausführungen und 10 Mitnahme Gabelstapler im Bestand.
Wie viele Unternehmen sind auch wir durch die Corona Pandemie massiv betroffen, bekanntlich sind alle Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 abgesagt wurden.
Wir sind uns sicher, dass zukünftig Produkte für Hygienekonzepte in vielen Bereichen erforderlich sein werden.
Daher haben wir unser Liefersortiment erweitert und bieten nun auch den Verkauf von Desinfektionsspendern und Desinfektionsmitteln, an.
03.05.2020
Personenströme leiten
Unsere Produkte ermöglichen die Leitung von Personen- und Besucherströmen, die Einhaltung von Abstandsregelungen sowie die zahlenmäßige Begrenzung von Personen auf Verkaufs- und Besucherflächen, gemäß den Bundesländer-Verordnungen.
Mit unseren Personengittern und Eingangs-Schleusen können die Maßnahmen für Eingangs- und Auslassbereiche, Wartebereiche und Flächenabtrennungen in allen Breiten und Längen realisiert werden. In Verbindung dazu haben wir eine vielfältige Produktpalette an Beschilderungs-Systemen zur Auswahl, um die Maßnahmen informativ und kommunikativ an Kunden, Besucher und Teilnehmer weiterzugeben.
Eignung und Qualifikation zur Sicherheit von Arbeitsstellen
Am 23.02.2020 haben Klaus Peter Dammann und Philipp Toborg – an einer Fortbildung über die Sicherung von Arbeitsstellen gemäß RSA 95 / ZTV-SA 97 / MVAS 99 für Verantwortliche innerörtliche Straßen und Landstraßen erfolgreich teilgenommen.
Die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen“ ZTV-SA ’97 gelten für Baustellen sowie Pflege- und Wartungsarbeiten an und auf Straßen. Wenn Unternehmen solche Aufträge ausführen möchten, müssen sie die Eignung und Qualifikation für die fachgerechte Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen besitzen. Insgesamt sind 14 Mitarbeiter gemäß RSA 95 / ZTV-SA 97 / MVAS 99 zertifiziert.
Erste-Hilfe Kurs
Am 14.02.2020 haben 18 Mitarbeiter an einem Erste-Hilfe Auffrischungkurs teilgenommen